Attraktives Baugrundstück für Einfamilienhaus oder Doppelhaus in bevorzugter Lage von Elze-Wedemark (Verkauft)

Objekt-Details
Objekt-ID
222
Adresse
30900 Wedemark - Elze
Objektart
Wohnen
Kauf oder Miete
Kauf / Verkauft
Preise
Kaufpreis
286.000,00 €
Außencourtage
Provisionsfrei für den Kaufenden

Beschreibung

Sie suchen ein Baugrundstück in bevorzugter Lage und möchten zentral mit guter Infrastruktur leben? In Wedemark-Elze entstehen mit dem Baugebiet "Bäckkamp" diverse neue Grundstücke, wovon die meisten über die Gemeinde veräußert werden und den entsprechenden Vergaberichtlinien unterliegen. Nur sehr wenige Grundstücke davon sind in privater Hand. Dieses Grundstück mit 1.000qm ist eines davon und steht jetzt zum Verkauf. Dies ist also Ihre Chance auf ein schönes Grundstück in bester Lage des neuen Baugebiets in Elze.

Die Erschließung ist für ein Doppelhaus oder ein Einfamilienhaus bereits vorgesehen und geplant, so dass das Grundstück bei der Bebauung mit einem Doppelhaus derzeit auch teilbar wäre. Jede Haushälfte hätte dann ca. 500qm Grundstücksanteil. Sofern Sie lieber ein großzügiges Einfamilienhaus für sich planen oder einen größeren Garten möchten, können Sie dies auf den insgesamt 1.000qm verwirklichen. Bei einem Einfamilienhaus wäre auch eine Einliegerwohnung möglich. Geschickte Planung vorausgesetzt, wären auch zwei freistehende Einfamilienhäuser denkbar.

Für das Neubaugebiet "Bäckkamp" ist ein B-Plan (Bebauungsplan) vorgesehen, der Ihnen klare Hilfestellung gibt, was Sie auf diesem Grundstück errichten können. Für diesen Teilbereich ist festgelegt, dass nur Einfamilienhäuser, ggf. mit zweiter Wohneinheit, oder auch Doppelhäuser gebaut werden dürfen. Es ist ein Vollgeschoss gestattet, was Ihnen eine 1,5 geschossige Bauweise ermöglicht. Auch gibt es einige Vorgaben zur Dachgestaltung, so dass das Gesamtbild dieses Bereichs optisch stimmig bleiben wird.

Wir halten den B-Plan und weitere erforderliche Unterlagen für Sie bereit, so dass Sie sich vorab bereits einen guten Eindruck verschaffen können. Gern können wir uns gemeinsam auch vor Ort vom Grundstück überzeugen. Freuen Sie sich auf den Neubau Ihres neuen Zuhauses hier in der schönen Wedemark!

Lage

Das Grundstück befindet sich im hinteren, östlichen Bereich des Baugebiets "Bäckkamp" in Elze in der Wedemark. Es verläuft parallel zur Schmiedestraße, worüber auch die Zufahrt möglich sein wird. Somit grenzt es direkt an das gewachsene Wohngebiet entlang der Schmiedestraße an und gehört daher zum bevorzugten Bereich dieses Neubaugebiets.

Elze, als drittgrößter und beliebter Ortsteil der Gemeinde Wedemark, liegt ca. 25km nördlich vom Stadtzentrum unserer niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover. In der Nähe finden Sie alles, was das tägliche Leben einfach und angenehm macht: eine Grundschule und Kindertagesstätte, Ärzte, Supermärkte, Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, einen Sportverein und Restaurants. Die Autobahnanschlussstelle an die A7 ist nur wenige Autominuten entfernt. Der Bahnhof in Elze-Bennemühlen bietet mit der S-Bahn kurze Anbindung an Hannover.

Das nahe gelegene Mellendorf ist der Verwaltungssitz der Gemeinde Wedemark und mit knapp 6700 Einwohnern der größte Ortsteil der Gemeinde. Hier gibt es u.a. alle Schulformen sowie weitere Kindertagesstätten, Ärzte, Supermärkte, diverse Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe, Sportverein und Fitnessstudios, ein Eisstadion, ein beheiztes Freibad, einen weiteren Bahnhof (ca. 20 Minuten mit der S-Bahn oder ca. 15 Minuten mit dem Erixx zum Hauptbahnhof Hannover), diverse Restaurants und auch kulturelle Angebote.

Der Freizeit- und Erholungswert ist in der Wedemark sehr groß. Nicht weit entfernt befinden sich der Forst Rundshorn, der Erlebnispfad der Brelinger Berge und das Moorerlebniszentrum, um einige Beispiele zu nennen. Auch mit dem Fahrrad oder zu Pferde lässt sich die Wedemark herrlich erkunden.

Die Wedemark liegt im nördlichen Speckgürtel der Landeshauptstadt Hannover und grenzt an Burgwedel, Isernhagen, Langenhagen, Garbsen, Neustadt am Rübenberge (alle Region Hannover) sowie an Lindwedel (Heidekreis) und Wietze (Celle).

Ausstattung

Dieses Grundstück kann mit einem Einfamilienhaus, auch mit Einliegerwohnung, oder einem Doppelhaus bebaut werden. Bei einem Doppelhaus ist die Teilung des Grundstücks grundsätzlich möglich. Bei geschickter Planung sind bei Teilung des Grundstücks auch zwei freistehende Einfamilienhäuser möglich, natürlich unter Wahrung der erforderlichen Grenzabstände und unter Berücksichtigung der Grundflächenzahl (GRZ). Die Erschließung für zwei Einheiten ist gewährleistet und im Kaufpreis enthalten.

Ergänzung zur GRZ: Die Grundflächenzahl für dieses Grundstück beträgt 0,3, d.h. 30% der Grundstücksfläche dürfen laut Bauamt mit einem Haus inkl. Terrasse überbaut werden. Für Garage, Carport, Stellplätze und Zufahrt werden ein GRZ-Aufschlag von 50% gewährt, so dass insgesamt die GRZ sogar 0,45 beträgt, sprich inkl. der nötigen Außenanlagen 45% der Gesamtfläche überbaut werden dürfen.

Erläuterungen zum B-Plan für diesen Teilbereich des Baugebiets "Bäckkamp":

- WA = Allgemeines Wohngebiet WA (§ 4 BauNVO)
- 0,3 = Grundflächenzahl GRZ (§19 BauNVO), hier: 30%
- I = Zahl der Vollgeschosse (§20 BauNVO), hier: 1 Vollgeschoss
- o = offene Bauweise (§ 22 Abs. 2 BauNVO)
- E+D = Einzelhäuser (E) mit max. 2 Wohnungen bzw. Doppelhäuser (DH) mit max. 1 Wohnung je Haushälfte zulässig (§ 20 BauNVO)
- H TR = max. zulässige Traufhöhe, hier: 4,5m
- H MAX = max. zulässige Dach- / Firsthöhe, hier: 10,5m
- Dn = Dachneigung, Mindest- und Höchstmaß (§ 84 (3) Nr. 1 NBauO), hier: 25° - 48°

Sonstiges

Der Verkauf erfolgt provisionsfrei für den Kaufenden.

Die zur Bebaubarkeit gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr und stützen sich auf die vom Bauamt und die im B-Plan gemachten Angaben. Eine individuelle Bauvoranfrage sowie mögliche Genehmigungsverfahren sind in der Verantwortung und auf Kosten des Kaufenden bzw. Kaufinteressenten.

Persönliche Besichtigungen sind aus Haftungsgründen nur nach vorheriger Terminvereinbarung in unserer Begleitung möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Informationen zum Geldwäschegesetz (GwG):

Als Immobilienmakler ist das Unternehmen Silke Hanebuth Immobiliengesellschaft mbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1 und 2 des GwG Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Dies erfolgt bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass der Immobilienmakler nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhält, wenn Sie als natürliche Person handeln, i.d.R. mit einer Kopie Ihres Personalausweises. Bei einer juristischen Person wird eine Kopie des Handelsregisterauszugs benötigt, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Kaufinteressenten haben eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

Weitere Details
Grundflächenzahl
0,3
Grundstücksfläche
1.000 m²
Anzahl Etagen
1
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Ausstattung

Keine weiteren Angaben zur Ausstattung.

Kontakt
Firma
Silke Hanebuth Immobiliengesellschaft mbH
Name und Anschrift
Silke Hanebuth
Wedemarkstraße 19
30900 Wedemark
Telefon
05130 6090057
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