Energieausweise: Alle Fakten, die Sie für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie wissen müssen
Ein Energieausweis ist ein unverzichtbares Dokument, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, und ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) zudem gesetzlich verpflichtend. Außerdem liefert der Energieausweis potenziellen Käufern oder Mietern wichtige Informationen zur Energieeffizienz und zu den voraussichtlichen Energiekosten der Immobilie. Beim Kauf einer Immobilie wird er darüber hinaus von den Banken gefordert, um eine Immobilien-Finanzierung prüfen und bestenfalls auch genehmigen zu können.
Doch was genau sind Energieausweise, welche Unterschiede gibt es, und wann benötigen Sie welchen? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Energieausweise.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie eine Immobilie benötigt und hilft dabei, energetische Schwachstellen zu identifizieren. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Die Art des Energieausweises, den Sie benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Baujahr und der Art der Immobilie.
Der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
1. Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung des theoretischen Energiebedarfs der Immobilie. Dabei werden bauliche Merkmale wie:
- Dämmung von Wänden, Decken und Dach,
- Fensterqualität,
- Wand- und Fensterflächen sowie
- Heizungsanlage
berücksichtigt.
Wann benötigen Sie einen Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis ist in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:
- für Gebäude mit Bauntrag vor dem 01. November 1977, die nicht energetisch saniert wurden.
- für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, sofern sie nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder modernisiert wurden.
Wie wird ein Bedarfsausweis erstellt?
Ein Fachmann analysiert vor Ort die Immobilie, um eine möglichst genaue Bewertung zu erstellen. Theoretisch ist die Erstellung eines Bedarfsausweises auch online anhand der vorliegenden Bauunterlagen möglich. Diese Variante können wir jedoch nicht empfehlen, da möglicherweise entscheidende Faktoren nicht berücksichtigt werden könnten, die sich auf das Ergebnis des Energieausweises auswirken. Darunter könnten eine nachträgliche Wärmedämmung, Tausch von Fenstern oder Fensterscheiben sowie erneuerte Heizungsanlagen fallen.
Deshalb empfehlen wir immer, den Termin mit einem Fachmann zu machen, der sich für die Erstellung von den tatsächlichen baulichen Eigenschaften vor Ort überzeugen kann und anhand dessen einen korrekten Energieausweis erstellt.
2. Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Die Angaben ergeben sich aus den Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsdaten. Auch ein möglicher Holzverbrauch bei einem zusätzlichen Kaminofen kann dazu zählen.
Wann reicht ein Verbrauchsausweis aus?
Ein Verbrauchsausweis kann für neuere Gebäude oder energetisch modernisierte Immobilien genutzt werden. Die Voraussetzungen sind:
- für das Gebäude wurde nach dem 01. November 1977 der Bauantrag gestellt oder es entspricht dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977,
- es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit mindestens fünf Wohneinheiten.
Ein Verbrauchsausweis ist preislich günstiger als ein Bedarfsausweis. Die Kosten können in der Regel mit einem Drittel der Kosten des Bedarfsausweises kalkuliert werden. Auch der Verbrauchsausweis kann vom Fachmann Ihres Vertrauens erstellt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dabei Unterstützung oder einen guten Ansprechpartner benötigen.
Bei Verbrauchsausweisen ist es auch möglich, diese online zu erstellen, wenn Sie die Verbräuche der letzten drei Jahre zur Hand haben. Gern können Sie unseren bequemen Service nutzen und hier den Verbrauchsausweis direkt am Bildschirm erstellen.
Hinweis: Mit Klick auf den Button bzw. Link verlassen Sie zur Erstellung des Energieausweises unsere Webseite und wechseln zu einem Drittanbieter. Bitte beachten Sie, dass Sie damit Ihre Daten diesem Drittanbieter zur Verfügung stellen. Informationen dazu finden Sie auch in unserer Datenschutzerlärung.
In welchen Fällen ist kein Energieausweis erforderlich?
Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen Sie keinen Energieausweis benötigen:
- Denkmalschutzimmobilien: Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind von der Pflicht befreit.
- Spezielle Gebäudearten: Dazu gehören u.a. Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
Hinweis unsererseits: Bitte im Zweifel immer beim Fachmann rückversichern, ob Ihr Gebäude wirklich von der Energieausweispflicht befreit ist. Selbst bei Abrissgebäuden mussten in der Vergangenheit Energieausweise erstellt werden, da sie theoretisch noch beheiz- und bewohnbar waren. Gehen Sie lieber auf Nummer Sicher. Trotz gesetzlicher Ausnahmen kann ein Energieausweis bei Verkaufsverhandlungen nützlich sein, um Interessenten von der Energieeffizienz der Immobilie zu überzeugen.
Gesetzliche Grundlage für Energieausweise: Das Gebäudeenergiegesetz
Die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Seit dem 1. November 2020 gilt das GEG und fasst die bisherigen Regelungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammen.
Gemäß § 80 GEG muss der Energieausweis bei Besichtigungsterminen vorgelegt werden. Zudem sind in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis verpflichtend. Ohne Energieausweis ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten kann teuer werden. Die Bußgelder dafür liegen schnell im fünfstelligen Bereich. Darum sagen wir: Lieber immer auf Nummer sicher und den Energieausweis erstellen lassen.
In aller Kürze: Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie?
Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.
- Für ältere, unsanierte Gebäude mit weniger als fünf Einheiten und kleinere Wohnhäuser: Bedarfsausweis
- Für neuere, modernisierte Gebäude oder Mehrfamilienhäuser ab fünf Einheiten: Verbrauchsausweis
Bitte melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können.
Silke Hanebuth Immobilien – wir vermitteln Werte.
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