Das neue Maklergesetz ist da

das neue Maklergesetz

Diese Neuerungen erwarten private Käufer und Verkäufer von Einfamilienhäusern und Wohnungen.

Am 23. Dezember ist es soweit: das neue Maklergesetz tritt in Kraft. Was in elf von sechszehn Bundesländern bereits lange üblich ist, bekommt nun eine einheitliche, bundesweite Regelung. Damit gehört die einseitige Aufbürdung der Maklerprovision auf den Käufer, die den Maklerberuf bei der Politik und den Medien oft in einen Misskredit brachte, der Vergangenheit an. 

Bisher gab es in Niedersachsen die Wahl, wer die Courtage zahlt.

Bisher gab es in unserer Region die Wahl. Eine Möglichkeit war, dass der Verkäufer die Maklerprovision übernimmt. Auch war es möglich, dass der Käufer und der Verkäufer sich die Provision teilen. Bei der dritten Variante hatte der Käufer die komplette Provisionszahlung zu leisten. Letzteres hatte sich eingebürgert – zum Leidwesen der Immobilienkäufer.

Jetzt ist das neue Maklergesetz da. Mit der neuen Gesetzgebung wird festgelegt, dass der Käufer maximal die Provision zu zahlen hat, die der Verkäufer ebenfalls nachweislich zahlt.

Makler, die bislang mit einem kostenlosen Verkauf geworben haben, werden es von Jahresende an nicht einfach haben, denn zukünftig wird nicht mehr der kostenlose Verkauf, sondern die Qualität der Dienstleistung über die Beauftragung entscheiden. 

Die Qualität der Dienstleistung von Immobilienmaklern wird durch das neue Maklergesetz steigen.

„Schlussendlich werden nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer von der neuen Regelung profitieren. Denn auch sie wünschen sich eine professionelle Abwicklung des Immobilienverkaufs“, sagt Silke Hanebuth, Inhaberin von Silke Hanebuth Immobilien, die die neue Regelung begrüßt. „Ein professioneller Immobilienmakler erbringt für beide Parteien eine wertvolle und umfangreiche Dienstleistung. Es ist daher nur fair und auch wichtig, dass sich der Verkäufer beteiligt,“ sagt sie. Schon in der Vergangenheit haben Kunden von Silke Hanebuth Immobilien auf die verschiedenen Möglichkeiten der Provisionsaufteilung zurückgegriffen und waren damit sehr zufrieden. Welche Möglichkeiten es beim Immobilienverkauf zukünftig gibt und welche Vorteile dies mit sich bringt, erläutert Silke Hanebuth gern im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin!

Dieser Artikel gewährleistet keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er dient lediglich als unverbindliche Hilfestellung. Silke Hanebuth Immobilien übernimmt weder Gewähr noch Haftung. Zur besseren Lesbarkeit wird von Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Interessent und Makler gesprochen. Dies ist gleichbedeutend für die weibliche und neutrale Form (m/w/n). Danke für Ihr Verständnis. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

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